Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 09.09.2009

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16412
OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08 (https://dejure.org/2009,16412)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.08.2009 - 5 B 343/08 (https://dejure.org/2009,16412)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. August 2009 - 5 B 343/08 (https://dejure.org/2009,16412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 100; GKG § 28; BGB § 164
    Erinnerung; Kostenansatz; Aktenversendungspauschale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Qualifizierung der Aktenüberlassung als eine effektive Ausgestaltung des Rechts auf Akteneinsicht und damit als Ausprägung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    VwGO § 100; ; GKG § 28; ; BGB § 164

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Qualifizierung der Aktenüberlassung als eine effektive Ausgestaltung des Rechts auf Akteneinsicht und damit als Ausprägung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402

    Erstattungsanspruch bei nichtiger Vereinbarung über Ablösung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08
    Dies schließt es grundsätzlich aus, dass Abgabengläubiger und -schuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen (BayVGH, Urt. v. 23.7.2004 - 6 B 00.1402 -, und Beschl. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, beide zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 07.11.1995 - 11 UE 2669/94

    Zum Zurückbehaltungsrecht im öffentlichen Recht, hier: Verletzung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08
    Grundsätzlich findet das Rechtsinstitut des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB seinem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht Anwendung (HessVGH, Urt. v. 7.11.1995, NJW 1996, 2746).
  • OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 B S 456/02

    Abwasserbeitrag, Aufschiebende Wirkung, Vorteilsgrundsatz, Typengerechtigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08
    Es reicht hingegen nicht aus, dass die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfes nach derzeitigem Erkenntnisstand im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als offen zu bewerten sind (vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 28.7.2003, SächsVBl. 2004, 34).
  • OVG Sachsen, 22.06.2007 - 5 BS 73/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08
    Soweit es um die Anwendung der dem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der Satzung, geht, ist der Verfahrensausgang als offen zu bewerten, sofern die Rechtsgrundlagen nicht offensichtlich unwirksam sind (SächsOVG, Beschl. v. 22.6.2007 - 5 BS 73/07 -).
  • VGH Bayern, 04.02.2002 - 23 ZS 01.3171
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08
    Dies schließt es grundsätzlich aus, dass Abgabengläubiger und -schuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen (BayVGH, Urt. v. 23.7.2004 - 6 B 00.1402 -, und Beschl. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, beide zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 18.01.1977 - Bf III 4/76
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08
    Die Vorschrift und der ihr zu entnehmende Rechtsgedanke können allerdings außerhalb des öffentlichen Vertragsrechts nicht uneingeschränkt auf öffentlich-rechtliche Beziehungen übertragen werden (OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.1977, NJW 1977, 1251).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 5 S 2450/12

    Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale

    Zu Unrecht hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle jedoch eine Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 des Kostenverzeichnisses in Ansatz gebracht, da er im Anschluss an eine teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2009 - 5 B 343/08 -, juris u. v. 25.06.2009 - 5 A 398/08 -, JurBüro 2009, 543; Hamb. OVG, Beschl. v. 18.04.2006 - 1 So 148/05 -, NordÖR 2006, 321 zur Aktenversendung an das der Kanzlei nächstgelegene Amtsgericht) davon ausging, dass die Antragsteller des Normenkontrollverfahrens auch Kostenschuldner der für die - von ihrem Prozessbevollmächtigten unter dem 20.09.2012 beantragten - Versendung von Akten an dessen Kanzlei entstandenen Auslagen seien.
  • VG Weimar, 10.09.2020 - 7 S 832/20

    Keine Gerichtskostenfreiheit hinsichtlich der Zahlung einer

    Kostenschuldner gemäß § 28 Abs. 2 GKG ist - entgegen der vom Erinnerungsführer in Bezug genommenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Meiningen (Beschl. v. 12. März 2020 - 2 S 27/20 Me) - auch im Verwaltungsprozess der die Aktenversendung beantragende Rechtsanwalt (vgl. VGH BaWü, Beschl. v. 21. März 2016 - 5 S 2450/12; OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. Februar 2010 - 13 OA 170/09; BayVGH, Beschl. v. 18. Januar 2007 - 19 C 05.3348; a.A. SächsOVG, Beschl. v. 13. August 2009 - 5 B 343/08; OVG Hamburg, Beschl. v. 18. April 2006 - 1 So 148/05).
  • VG Weimar, 16.09.2020 - 7 S 832/20

    Keine Gerichtskostenfreiheit nach § 83 b AyslG hinsichtlich der Zahlung einer

    Kostenschuldner gemäß § 28 Abs. 2 GKG ist - entgegen der vom Erinnerungsführer in Bezug genommenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Meiningen (Beschl. v. 12. März 2020 - 2 S 27/20 Me) - auch im Verwaltungsprozess der die Aktenversendung beantragende Rechtsanwalt (vgl. VGH BaWü, Beschl. v. 21. März 2016 - 5 S 2450/12; OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. Februar 2010 - 13 OA 170/09; BayVGH, Beschl. v. 18. Januar 2007 - 19 C 05.3348; a.A. SächsOVG, Beschl. v. 13. August 2009 - 5 B 343/08; OVG Hamburg, Beschl. v. 18. April 2006 - 1 So 148/05).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16051
OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08 (1) (https://dejure.org/2009,16051)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.09.2009 - 5 B 343/08 (1) (https://dejure.org/2009,16051)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. September 2009 - 5 B 343/08 (1) (https://dejure.org/2009,16051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146; SächsKAG § 9 Abs. 2 S. 3, § 33; BGB § 273
    Anlagenbezogene Einrichtung; Anschlusskanal; Zurückbehaltungsrecht; Inanspruchnahmemöglichkeit

  • Wolters Kluwer

    Zurückbehaltungsrecht an den Abwasserbeiträgen durch die Nichterrichtung eines Anschlusskanals; Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Hauptsacherechtsbehelfes gegen einen Abgabenbescheid; Überprüfung einer Abwassersatzung hinsichtlich der ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146; ; SächsKAG § 9 Abs. 2 S. 3; ; SächsKAG § 33; ; BGB § 273

  • rechtsportal.de

    Zurückbehaltungsrecht an den Abwasserbeiträgen durch die Nichterrichtung eines Anschlusskanals; Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Hauptsacherechtsbehelfes gegen einen Abgabenbescheid; Überprüfung einer Abwassersatzung hinsichtlich der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402

    Erstattungsanspruch bei nichtiger Vereinbarung über Ablösung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08
    Dies schließt es grundsätzlich aus, dass Abgabengläubiger und -schuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen (BayVGH, Urt. v. 23.7.2004 - 6 B 00.1402 -, und Beschl. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, beide zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 07.11.1995 - 11 UE 2669/94

    Zum Zurückbehaltungsrecht im öffentlichen Recht, hier: Verletzung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08
    Grundsätzlich findet das Rechtsinstitut des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB seinem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichen Recht Anwendung (HessVGH, Urt. v. 7.11.1995, NJW 1996, 2746).
  • OVG Sachsen, 22.06.2007 - 5 BS 73/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08
    Soweit es um die Anwendung der dem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der Satzung, geht, ist der Verfahrensausgang als offen zu bewerten, sofern die Rechtsgrundlagen nicht offensichtlich unwirksam sind (SächsOVG, Beschl. v. 22.6.2007 - 5 BS 73/07 -).
  • VGH Bayern, 04.02.2002 - 23 ZS 01.3171
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08
    Dies schließt es grundsätzlich aus, dass Abgabengläubiger und -schuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen (BayVGH, Urt. v. 23.7.2004 - 6 B 00.1402 -, und Beschl. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, beide zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 18.01.1977 - Bf III 4/76
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08
    Die Vorschrift und der ihr zu entnehmende Rechtsgedanke können allerdings außerhalb des öffentlichen Vertragsrechts nicht uneingeschränkt auf öffentlich-rechtliche Beziehungen übertragen werden (OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.1977, NJW 1977, 1251).
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